Die Debatte um die Veröffentlichung der Buchauszüge wird zunehmend absurder. Eine bessere Werbung hätte sich Mc Gee für sein Zeitungszeugenprojekt allerdings nicht wünschen können. Nachdem der Freistaat Bayern eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung angekündigt hatte, soll nun die in den beiden ersten Ausgaben von Zeitungszeugen breit beworbene Beilage mit Auszügen aus „Mein Kampf“ zur dritten Ausgabe nun nur mit unleserlich gemachten Originalpassagen verkauft werden. Angeblich um einer Beschlagnahmung der gedruckten Ausgabe zuvorzukommen.
Die Bild-Zeitung springt auf den Zug auf und nennt es Selbstzensur. Ich würde es Vermarktung nennen, die erstmal zu einer weiteren Mystifizierung des Buches beiträgt. Die Veröffentlichung von kommentierten Auszügen nämlich müsste hinreichend durch das Zitatrecht gewährleistet sein, ansonsten wären wissenschaftliche Publikationen ja kaum denkbar (so auch die Argumentation McGees in einem Brief an die Leser). Wie die Ausgabe aussehen sollte, lässt sich auf der Webseite von Zeitungszeugen noch sehen.
Wobei es, das sei hinzugefügt, einen ähnlichen Fall mit der Vorgängerpublikation bereits gegeben hat, die wohl an den Kiosken beschlagnahmt wurde und der Verleger erst vor Gericht Recht bekommen hat. Dadurch ist dem Verlag ein finanzieller Schaden enstanden (ausführlich dazu die Wiener Zeitung). Das Vorgehen des bayrischen Finanzministeriums ist mir allerdings völlig uneinsichtig. Was genau wollen die da schützen? Und warum?
Nochmal zur Erinnerung: Es geht um eine kommentierte Ausgabe von Auszügen eines Buchs, dessen Urheberrecht 2015 ausläuft, das im Ausland (und damit auch im Internet) frei verkäuflich und zugänglich ist, von dem auch kommentierte Auszüge und Ausgaben vorliegen und das als „Erbstück“ in vielen Wohnungen im Bücherregal steht.