„Interaktive“ Karte: Deutschland 1947

Deutschland 1947Anbei eine Kleinigkeit aus dem Unterrichtsalltag. Basierend auf einer Karte in der Wikimedia habe ich für die Arbeit mit dem IWB eine Karte erstellt, auf die Flaggen der Alliierten beweglich sind und den einzelnen Besatzungszonen und unter alliierte Verwaltung gestellte Gebiete zugeordnet werden können. Die Karte kann zum Einstieg oder zur Wiederholung eingesetzt werden, ebenso frontal am IWB wie auch in Partner- oder Gruppenarbeit an Einzelcomputern. Bei letzterer Variante kann das Zuordnen der Flaggen auch mit einer erarbeitenden Recherche verknüpft werden. Wie gesagt nichts Besonders, aber vielleicht kann ein Kollege oder eine Kollegin ja mal mit der Karte etwas anfangen.

Karte Deutschland 1947 – Download als Promethean Flipchart- bzw. IWB-Datei oder als PDF

Das kleine Beispiel zeigt das Potential zur eigenen Erstellung von Unterrichtsmaterialien, das Digitalisierung und freie Lizenzen bieten. Vor zehn Jahren wäre die Produktion einer vergleichbaren Karte „Experten“ vorbehalten gewesen und als Lehrer hätte ich für diese Dienstleistung Geld gezahlt. Ausgehend von der Vorlage in der Wikimedia zusammen mit den Werkzeugen der IWB-Software war die vorliegende „interaktive“ Karte innerhalb von zehn Minuten erstellt. Sie kann nun weitergegeben, jeweils an den eigenen Unterricht angepasst, verändert und weiterentwickelt werden.

Beitragsserie: Die Erinnerung an den Ersten Weltkrieg in Deutschland und Frankreich – Teil 1

Leicht überarbeiteter und gekürzter Vortragstext vom April in Koblenz

Wie der Titel bereits deutlich macht, geht es nicht darum, das Geschehen des Kriegs rekapitulieren, sondern einen Blick auf einige Aspekte der Erinnerung an den Krieg in Deutschland und Frankreich zu werfen. Dies geschieht in Form eines groben Überblicks in drei Schlaglichtern:

  1. unmittelbare Nachkriegszeit = 1920er Jahre, mit Ausblick auf die Veränderungen in der NS-Zeit
  2. Zweite Nachkriegszeit nach dem 2. Weltkrieg, 1950er/1960er Jahre (1964 = 50 Jahre nach Beginn)
  3. Heute = das Jahr 2014

1 Unmittelbare Nachkriegszeit des Ersten Weltkriegs: Denkmäler, Veteranentreffen & Alltagsgedenken

1.1. Frankreich

Angesichts des massenhaften Todes in der industrialisierten Kriegsmaschinerie des Ersten Weltkriegs mit zahllosen toten Soldaten, die nicht mehr identifizierbar waren, mussten und bisher ungekannten Anzahl von Kriegstoten (über 1,3 Millionen für Frankreich), mussten neue Formen der (nachträglichen) Legitimation des Kriegs und der Erinnerungskultur gefunden werden. Dies erfolgte mit der Erfindung des „Grabmals des unbekannten Soldaten“: zunächst in London, dann ein Jahr später in Paris das am Arc de Triomphe, das zum zweiten Jahrestag des Waffenstillstands, am 11. November 1920, eingeweiht wurde.

Provisorisches Beinhaus von Douaumont 1920-1927

Provisorisches Beinhaus von Douaumont 1920-1927

Gleichfalls 1920 wurde in Douaumont bei Verdun der Grundstein für einen neuen Bau gelegt. Dort hatte zunächst ein Provisorium bestanden. Für die Gebeine von über 130.000 nicht identifizierten französischen und deutschen Soldaten aufbewahrt, die in der Schlacht um Verdun gefallen sind, entstand nun eine „Knochenhalle“ (ossuaire) als Denkmal von bislang unbekannten Ausmaßen, die 1932 offiziell eingeweiht wurde. Vor dem Beinhaus befindet zusätzlich sich ein Friedhof mit 15.000 Gräbern französischer Soldaten.

In Frankreich entwickelte sich schnell neben den nationalen Erinnerungsorten auch eine lokale Erinnerungskultur an den großen Krieg. Denkmäler für Gefallene des Ersten Weltkriegs finden sich bis heute in fast jedem französischen Dorf. Anders als in Deutschland werden diese Denkmäler als Monuments aux morts (Denkmäler für die Toten) bezeichnet, während sich im Deutschen der Begriff „Kriegerdenkmal“ durchgesetzt hat, der allein auf die Kämpfer/Soldaten verweist, andere Tote allerdings begrifflich ausschließt. Eine Übersicht über die Monuments aux morts findet sich in dieser interaktiven Karte. Um sich einige Beispiele anzuschauen, bieten sich die Zusammenstellung von Fotos und Beschreibungen der Denkmäler an der Marne an.

Sollte die Organisation, Koordinierung und Freigabe der Denkmaliniativen zunächst auf nationaler Ebene geregelt werden, nahm man aufgrund der zahlreichen Anfragen schnell davon Abstand und übertrug die Aufgaben regionalen Autoritäten. So hatten einige wenige Vorgaben, wie z.B. die Inschrift „Mort(s) pour la France“ und das Anbringen von Namenstafeln für alle toten Soldaten der Gemeinde, bei allen Denkmalerrichtungen berücksichtigt zu werden, darüber hinaus waren aber unterschiedliche Gestaltungen möglich.

Schaut man sich beispielhaft die Denkmäler in der Region Champagne an, dann findet sich fast durchgehend in der Gestaltung eine Mischung aus Trauersymbolik mit Gefallenengedenken und Hinweisen auf Frankreich als Vaterland und den Sieg, der den betrauerten Tod letztlich mit Sinn erfüllt und überhöht. Als Standort wurde in der Regel ein zentraler Platz gewählt: vor dem Rathaus, vor der Kirche, der Schule oder auf dem Markplatz.

In Frankreich wurde dann der 11. November zum zentralen Gedenktag. Am Tag des Waffenstillstandes wurde an die Gefallenen des Krieges erinnert. Seit 1922 war der Tag Feiertag und hatte ein fest zeremonielles Gerüst, das aus einem Trauerzug, einer Rede des Bürgermeisters, Vorlesen der Namen der Gefallenen und anschließend Schweigeminute bestand. Anwesend waren sowohl Veteranen wie auch Schulkinder, was eine generations-übergreifende Erinnerung an die Kriegserfahrung sichern sollte.

Veränderungen erfuhren die Denkmäler und der Gedenktag durch die nachfolgenden Kriege. An vielen Kriegerdenkmälern wurden nach 1945 zusätzliche Tafeln mit den Namen der Toten der Gemeinde im Zweiten Weltkrieg angebracht. Am 11.11. wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zunehmend, besonders nach dem Tod der letzten Frontsoldaten des Ersten Weltkriegs den Toten und Gefallenen aller Kriege gedacht. Seit 2011 schließt dieses Gedenken offiziell auch die französischen Opfer in Afghanistan mit ein.

Monument aux morts pacifiste d'Equeurdreville, 1932 eingeweiht, Foto: Auditus CC-BY-SA

Monument aux morts pacifiste d’Equeurdreville, Normandie, 1932 eingeweiht, Foto: Auditus CC-BY-SA.

Zwei Besonderheiten in Frankreich verdienen der Erwähnung, da es Vergleichbares meines Wissens in Deutschland aus dieser Zeit nicht gibt:

1) Einbeziehung von zivilen Elemente in das Gedenken und die Denkmalgestaltung mit trauernde Witwen und auch Darstellungen von Kindern (eine mir bekannte Ausnahme ist das „Kriegerehrenmal“ in Kröv an der Mosel von 1928)

2) Die Errichtung von Friedensmahnmalen: Diese haben im Französischen einen eigenen Namen: Monuments aux morts pacifistes und auch einen französischsprachigen Wikipedia-Artikel, der zahlreiche Friedensmahnmale aus unterschiedlichen Regionen Frankreichs jeweils mit Bildern aufführt. Typische Inschriften dieser Mahnmale sind in deutscher Übersetzung: „Krieg dem Krieg“, „Verflucht sei der Krieg“ oder „Frieden zwischen den Völkern“. Die ersten dieser Mahnungen an den Frieden stammen bereits aus den Jahren 1921 und 1922.

Mahnmale statt Denkmäler der Heldenverehrung waren mir für Deutschland bislang erst für die Zeit nach dem 2. Weltkrieg bekannt. Der französische Wikipedia-Artikel verweist allerdings auf ein Denkmal in Strümpfelbach bei Stuttgart, das bereits nach dem Ersten Weltkrieg mit der Inschrift „Nie wieder Krieg!“ entstanden ist. Die in der NS-Zeit entfernte Inschrift wurde nach dem Zweiten Weltkrieg erneuert.

Weiterlesen – Teil 2: Deutschland

Aus den Fehlern der Weimarer Verfassung gelernt?

„Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben schließlich aus den Fehlern von Weimar gelernt.“ (Planet Wissen, Geschichte der Verfassung in Deutschland) Damit ist ein mittlerweile klassisches Lernziel des deutschen Geschichtsunterrichts formuliert. Im Vergleich der Verfassungen sollen die Schülerinnen und Schüler erarbeiten, wie weise die Verfasser das Grundgesetz angelegt haben. Das deutsche Grundgesetz erscheint im Unterricht  quasi als  Endpunkt der Entwicklung, als Krone der Verfassungsschöpfungen. Überspitzt formuliert. Dass das problematisch ist, zeigt schon ein Blick in Länder wie Frankreich oder die USA, deren Verfassungen zeigen, dass ein starker Präsident nicht zwingend gegen eine funktionierende Demokratie spricht, sondern dass das Argument nur im spezifischen Kontext der Weimarer Republik valabel ist.

Hinzu kommt: Gemäß des zweiten Punkts des Beutelsbacher Konsenses muss, was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Natürlich haben die die „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ versucht, Lehren aus der Weimarer Verfassung zu ziehen. Das zu verstehen und aufzeigen zu können, ist ein Punkt. Zumindest müsste allerdings eine Differenzierung zwischen den von den Verfassern des Grundgesetzes als Probleme erkannten Ursachen und dem heutigen Forschungsstand differenziert werden, z.B. in Bezug auf die „Zersplitterung“ des Parteiensystems.

Das leisten schon die meisten Schulgeschichtsbücher nicht. Eigentlich müsste der Unterricht aber auch noch darüber hinausgehen, zumindest in der Oberstufe am Gymnasium, weil es genau einige dieser „Lehren“ sind, die heute diskutiert und in Frage gestellt werden. Zu nennen wäre hier u.a. die 5%-Hürde oder die Diskussion über Formen der direkten Demokratie.

Die Gegenwartsbezüge liegen auf der Hand. Daher darf der Unterricht nicht bei der Frage nach den Lehren des Grundgesetzes aus der Weimarer Republik stehenbleiben, sondern muss heute mit den Lernenden diskutieren, ob nach über 60 Jahren noch dieselben Grundsätze gelten, an denen sich die Verfasser orientiert haben oder eine Revision sinnvoll sein könnte. Das versetzt die Lernenden erst in die Lage die aktuelle politische Lage zu analysieren und ihre Interessen zu artikulieren (Beutelsbacher Konsens Punkt 3), statt nur einen auswendig gelernten Vergleich ohne Bezug zu ihrer Lebenswirklichkeit zitieren zu können.