Aus den Fehlern der Weimarer Verfassung gelernt?

„Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben schließlich aus den Fehlern von Weimar gelernt.“ (Planet Wissen, Geschichte der Verfassung in Deutschland) Damit ist ein mittlerweile klassisches Lernziel des deutschen Geschichtsunterrichts formuliert. Im Vergleich der Verfassungen sollen die Schülerinnen und Schüler erarbeiten, wie weise die Verfasser das Grundgesetz angelegt haben. Das deutsche Grundgesetz erscheint im Unterricht  quasi als  Endpunkt der Entwicklung, als Krone der Verfassungsschöpfungen. Überspitzt formuliert. Dass das problematisch ist, zeigt schon ein Blick in Länder wie Frankreich oder die USA, deren Verfassungen zeigen, dass ein starker Präsident nicht zwingend gegen eine funktionierende Demokratie spricht, sondern dass das Argument nur im spezifischen Kontext der Weimarer Republik valabel ist.

Hinzu kommt: Gemäß des zweiten Punkts des Beutelsbacher Konsenses muss, was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Natürlich haben die die „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ versucht, Lehren aus der Weimarer Verfassung zu ziehen. Das zu verstehen und aufzeigen zu können, ist ein Punkt. Zumindest müsste allerdings eine Differenzierung zwischen den von den Verfassern des Grundgesetzes als Probleme erkannten Ursachen und dem heutigen Forschungsstand differenziert werden, z.B. in Bezug auf die „Zersplitterung“ des Parteiensystems.

Das leisten schon die meisten Schulgeschichtsbücher nicht. Eigentlich müsste der Unterricht aber auch noch darüber hinausgehen, zumindest in der Oberstufe am Gymnasium, weil es genau einige dieser „Lehren“ sind, die heute diskutiert und in Frage gestellt werden. Zu nennen wäre hier u.a. die 5%-Hürde oder die Diskussion über Formen der direkten Demokratie.

Die Gegenwartsbezüge liegen auf der Hand. Daher darf der Unterricht nicht bei der Frage nach den Lehren des Grundgesetzes aus der Weimarer Republik stehenbleiben, sondern muss heute mit den Lernenden diskutieren, ob nach über 60 Jahren noch dieselben Grundsätze gelten, an denen sich die Verfasser orientiert haben oder eine Revision sinnvoll sein könnte. Das versetzt die Lernenden erst in die Lage die aktuelle politische Lage zu analysieren und ihre Interessen zu artikulieren (Beutelsbacher Konsens Punkt 3), statt nur einen auswendig gelernten Vergleich ohne Bezug zu ihrer Lebenswirklichkeit zitieren zu können.

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