Im Blog von Herrn Larbig finde sich (wieder mal) ein interessanter Beitrag, der sich einem Phänomen nähert, dass auch im Geschichtsunterricht zu beobachten und insofern problematisch ist, als es eine weiter gehende Auseinandersetzung mit dem Gegenstand im Sinne eines historischen Lernens blockieren kann.
Wenn die Perspektivität von Quellen und Darstellungen nur mit dem Verweis auf unterschiedlichen Autorenschaft, deren Meinungen gleichberechtigt nebeneinander stehen, (v)erklärt wird, dann dürfte ist es dem ein oder anderen nicht einsichtig sein, warum sich eine intensivere Auseinandersetzung mit den Standpunkten, deren Vergleich und Überprüfung lohnen könnte, um zu einem eigenen Urteil kommen.
Ein eigenes Urteil ist letztlich innerhalb dieser Vorstellung auch kaum möglich. Der Versuch einer Urteilsbildung, wie sie z.B. in Klausuren gefordert wird, mündet häufig in eine Antwort, die oberflächlich, ohne Belege argumentiert, dass man das so oder so sehen kann, was durchaus mit Belegen versehen werden kann. Im Geschichtsunterricht zielen wir oft auf solche abwägenden Beurteilungen. Folgt man der Beobachtung von Herrn Larbig, könnte dahinter bei vielen Lernenden aber eben keine begründbare Einsicht in die Zusammenhänge, sondern der Versuch stecken, sich einem eigenen Urteil zu entziehen.
Jetzt haben wir den schwarzen Peter wieder den Schülern zugeschoben. Sie sind aber immer so, wie wir sie konstruieren (als Schüler). Die LuL haben lange und auch noch heute verbreitet die Haltung, sie dürften ihre eigenen Meinungen, Urteile usw. in Politik- und Geschichtsunterricht nicht im Unterricht äußern. Das ist ein falsch verstandene „Neutralität“, denn sie tut ja so, als gäbe es überhaupt so etwas wie Neutralität bzw. Objektivität. Das führt natürlich zu einer Vorstellung bei den SuS, dass sie diesen Quark nachahmen müssen. (Was denn sonst?) Die sogenannte Zurückhaltung bzw. „neutralität“ in Urteilen und Meinungen des Lehrers stammt aus einer falsch verstandenen Nichtindoktrinierungs-Haltung. Aber der Beutelsbacher Konsens besteht aus 3 Teilen: Überwältigungsverbot (1) (heißt eben nicht, dass der Lehrer sein Urteil nicht geben darf, sondern dass er damit nicht indoktrinieren darf! ), Kontroversitätsgebot (2) – mit seiner Beachtung ist (1) meistens schon gesichert. Und dann: „Der Schüler muss in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und seine eigene Interessenlage zu analysieren,“ (3) Der BK ist von 1976. Viele (auch Politik- und Geschichtslehrer) kennen ihn gar nicht. Die meisten kennen diesen dritten Teil nicht. Er ist sehr wichtig. Heute würde ich vielleicht so formulieren: Die Schüler müssen lernen, ihren persönlichen Sinn zu Gegenständen von Politik, Geschichte und Gesellschaft zu bilden und ihre Interessen zu vertreten. lernen kann man das natürlich nicht, wenn der Lehrer selbst entweder pseudo-objektiv oder relativistisch sich verhält, indem er selbst nicht Stellung bezieht. Wie auch?
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Danke für deinen Kommentar. Ausnahmsweise (;)) muss ich dir hier deutlich widersprechen.
Der „schwarze Peter“, wie du das nennst, liegt keineswegs bei den Schülern. Wie sollte er auch? Mein Schluss aus der beschriebenen Beobachtung ist vielmehr, was ich allerdings nicht geschrieben hatte, als Lehrer im Unterricht demnächst genauer hinzuschauen, wie die Schüler ihr Urteil begründen und mich weniger darüber zu freuen, dass sie durchweg zu so ausgewogenen Urteilen kommen, sondern an der ein oder anderen Stelle stärker als bisher nachhaken, vielleicht auch zu provozieren, um, falls nicht gegeben, tatsächlich eine Gewichtung (!) der Belege und Argumente zu erreichen.
Nehmen wir als Beispiel für die verschiedenen Vorgaben, an denen sich der Geschichtsunterricht ausrichtet, die EPA mit ihrem Anforderungsbereich III, so steht da nichts von „Objektivität“ oder „Neutralität“, sondern der AFB III „umfasst den reflexiven Umgang mit neuen Problemstellungen, den eingesetzten Methoden und gewonnenen Erkenntnissen, um zu eigenständigen Begründungen, Folgerungen, Deutungen und Wertungen zu gelangen.“ Es ist schon davon auszugehen, dass sich der Geschichtsunterricht in der Regel an dieser Vorgabe (im Einklang mit dem Beutelsbacher Konsens) orientiert. Es könnte aber sein, und einige empirische Arbeiten deuten darauf hin, dass in der Praxis in einzelne Stichworte und oberflächliche Aufzählungen von den Lehrkräften mehr hineingelesen wird, als sie tatsächlich enthalten und es sich eben nicht um eine wirkliche „Urteilsbildung“ handelt. Das Initiieren, ggf. auch Anleiten und Einfordern entsprechende Prozesse im Unterricht liegt bei der Lehrkraft, auch und gerade in der Rolle eines Lernbegleiters, insofern würde ich dir bei der zentralen Rolle, die du hier zuschreibst, zustimmen, ohne irgendwem irgendeinen „schwarzen Peter“ zuschieben zu wollen.
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Lieber Daniel Bernsen, wenn etwas wo nicht steht, heißt das ja nicht, dass es nicht wirksam ist und existiert. Die Vorstellung, Urteilsbildung wäre etwas, was ausschließlich von außen vorzunehmen ist, ist doch allgemein üblich! Die eigene Person als involviert mit einzurechnen in ein Urteil, ist nicht Normalität in der Schule. Trotz aller zeitgemäßer Geschichtswissenschaft, besteht in der Schule doch generell die Vorstellung – sowohl bei Lehrern als auch bei Schülern – dass Geschichte die Vergangenheit ist, die man mehr oder weniger gut, richtig oder falsch „erkennen“ und beurteilen kann. Das eigene Individuum als „erkennendes Subjekt“ wird immer herausgerechnet. Und gerade das Herausrechnen wollen (mit der Absicht, zu „objektiveren“ Erkenntnissen / Urteilen zu kommen) ist ja nicht möglich. Der konsequente Versuch dazu hat aber eben auch den Effekt, dass der Persönliche Sinn (die Bedeutung, der Bezug, wie auch immer benannt) des Lernenden/Urteilen-sollenden nicht „vorkommen“ darf. Das ist der Knackpunkt.
Nur, wenn die Unmöglichkeit, objektiv zu beurteilen, akzeptiert wird, kann das erkennende Subjekt sich überhaupt bewusst, explizit und reflexiv und in den Erkenntnisvorgang „hineinrechnen“. Das ist 1. nötig für die Erkenntnis und das Urteil selbst, und 2. für die „Motivation“, eigene Urteile bilden zu wollen, die nämlich sonst ausbleibt.
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